Grundschulverordnung tritt in Berlin in Kraft
Neue Regelungen für Bildungsgang und Zensuren
Die Berliner Grundschulverordnung ist am 1. August in Kraft getreten. Sie regelt den Bildungsgang der Grundschule einschließlich der Primarstufe der Sekundarstufe I. Neu ist unter anderem, dass die Schulen selbst entscheiden können, wie viele Punkte ein Schüler oder eine Schülerin erreichen muss, um eine bestimmte Zensur zu bekommen.
Umfang und Verteilung der Aufgaben
Die Schulkonferenz entscheidet über den Umfang und die Verteilung der Aufgaben. Dabei muss sie sich an den Vorgaben des Berliner Schulgesetzes orientieren. Die Verordnung legt fest, dass der Bildungsgang der Grundschule aus drei Stufen besteht:
- Stufe 1: Jahrgangsstufen 1 und 2
- Stufe 2: Jahrgangsstufen 3 und 4
- Stufe 3: Jahrgangsstufen 5 und 6
In der Primarstufe der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch der weiterführenden Schulen vorbereitet. Die Verordnung regelt außerdem die Zeugnisse und die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe.
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